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Schiffsregisteramt

Willkommen

Wir begrüssen Sie beim Schiffsregisteramt des Kantons Thurgau. Das Schiffsregister wird wie das Grundbuch kantonal geführt. Es stützt sich auf das Bundesgesetz über das Schiffsregister.

Gemäss Artikel 1 der eidgenössischen Schiffsregisterverordnung ist in unserem Kanton das Grundbuchamt Kreuzlingen für die Führung des Schiffsregisters zuständig. Darin aufgenommene Schiffe sind aus dem Hauptbuch ersichtlich. Solange die Eintragung im Register besteht, werden diese Schiffe wie Grundstücke behandelt.

Demnach ist für die Eigentumsübertragung eines im Schiffsregister geführten Schiffes stets die Eintragung in demselben notwendig. Geschäftsfälle werden im Tagebuch festgehalten und die betreffenden Registerbelege sind beim Grundbuchamt archiviert.

Registrierung im Schiffsregister

Der Zweck einer Eintragung im Schiffsregister besteht meist darin, ein Schiff verpfänden zu können. Hierzu wird dem Gläubiger ein Schiffsbrief ausgestellt, welcher mit dem Schuldbrief auf Grundstücken vergleichbar ist.

 

Voraussetzungen

Um einen Eintrag beim Schiffsregisteramt zu erwirken, muss das Schiff betriebsfähig sein.

Der Schiffseigentümer muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Das Schiff muss auf schweizerischem Binnengewässer verkehren und eine Mindesttragfähigkeit von 20 Tonnen aufweisen.

Falls das Schiff keine Güter transportiert, muss es eine Verdrängung von mindestens 10 m3 besitzen.

Zuständigkeiten

Bitte beachten Sie, dass für die Führung des Schiffsregisters und die Zulassung von Schiffen unterschiedliche Stellen zuständig sind.

 

Führung Schiffsregister

Grundbuchamt Kreuzlingen
Herr Michael Heidegger
Bachstrasse 11
8280 Kreuzlingen

Tel. +41 58 345 78 30
gnkNULL@tg.ch

 

Zulassung von Schiffen

Schifffahrtskontrolle des Kantons Thurgau
Bleichestrasse 42
8280 Kreuzlingen

Tel. +41 58 345 49 49

seepoNULL@kapo.tg.ch
Schifffahrtskontrolle | Seepolizei Thurgau

Aufsicht

Die Aufsicht über das Schiffsregisteramt des Kantons Thurgau wird gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Schiffsregister durch das Grundbuch- und Notariatsinspektorat wahrgenommen. Die Vorschriften über die Aufsicht im Grundbuchwesen finden entsprechende Anwendung.

 

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über das Schiffsregister vom 28. September 1923

Schiffsregisterverordnung vom 16. Juni 1986

 

Links

Schweizerische Rhein-Häfen

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt